Art. 6 GlG als Beweislasterleichterung bei Lohndiskriminierung
Im Urteil 4A_636/2020 vom 20. Juli 2021 befasste sich das Bundesgericht eingehend mit den Beweisregeln bei Lohndiskriminierung. Bei der Vorschrift von Art. 6 GlG handelt es sich nach dem Bundesgericht – gemäss Artikelüberschrift – um eine Beweislasterleichterung, die als Spezialbestimmung der Beweisregel von Art. 8 ZGB vorgeht (E.2.2).
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