November 22, 2021 1:08 pm
Das Postulat Cramer 19.3748 beauftragt den Bundesrat, im Rahmen eines Berichts zu prüfen, ob die Arbeit auf Abruf im Obligationenrecht (OR) und im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) zufriedenstellend geregelt ist. Der Bundesrat präsentierte am 17. November 2021 den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.3748, Cramer vom 20. Juni 2019. Der Schutz der Arbeitnehmenden auf Abruf ist de lege lata komplex, das System funktioniere jedoch zufriedenstellend, so dass derzeit kein dringender Revisionsbedarf bei beim OR oder dem AVIG besteht. Der Bundesrat bemerkt weiter, dass er derzeit die Entwicklung atypischer Arbeitsformen im Rahmen mehrerer Berichte zu Digitalisierungsfragen weiter untersucht.
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