Urteil Bundesgericht vom 9. Juli 2020 (8C_336/2019) Aufhebung der fristlosen Entlassung von Genfer Polizist wegen WhatsApp Gruppenchat
Das Genfer Kantonsgericht hat nicht willkürlich entschieden, wenn es die fristlose Entlassung eines Polizisten als unverhältnismässig erachtet und aufgehoben hat. Das Bundesgericht weist mit Urteil vom 9. Juli 2020 (8C_336/2019) die Beschwerde der Stadt Genf ab.
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