Das Truckverbot von Art. 323b Abs. 3 OR
Gemäss Art. 323b Abs. 3 OR sind Abreden über die Verwendung des Lohns im Sinne des Arbeitgebers nichtig. Dieses sogenannte Truckverbot soll verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt dem Geldlohn Waren oder Dienstleistungen erhalten. Auch wenn die Bestimmung kurz formuliert ist, verfügt sie über ein breites Anwendungsspektrum in der arbeitsrechtlichen Praxis. Wir gehen auch auf BGE 130 III 19 ein, wo das Bundesgericht sowohl über das Truckverbot im Allgemeinen als auch bezüglich das Thema «Kantinen-Zwang» urteilen durfte. Das Truckverbot ist auch bei Arbeitnehmerbeteiligungsplänen von Unternehmen von Bedeutung.
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