Urteil Bundesgericht 2C_1044/2019 vom 18. Mai 2020: Arbeitsplatz ohne natürliche Beleuchtung
Im Urteil 2C_1044/2019 vom 18. Mai 2020 behandelte das Bundesgericht eine Ausnahmebewilligung für einen Arbeitsplatz ohne Sicht ins Freie bzw. für einen Arbeitsraum ohne natürliche Bedeutung im Kanton Solothurn. Zu beurteilen war durch das Bundesgericht ein Arbeitsraum ohne Tageslichtanteil, mithin ein Raum ohne natürliche Beleuchtung im Sinne von Art. 15 Abs. 3 ArGV 3. Im Zentrum standen weiter erforderliche kompensatorische Massnahmen sowie Verhältnismässigkeitsprüfung.
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