Auslandsversetzung erfordert Zustimmung des Arbeitnehmers
Im Urteil 4A_604/2019 vom 30. April 2020 hatte sich das Bundesgericht mit der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers auf der Luftfahrtbranche zu befassen, der sich weigerte, einer Versetzung ins Ausland zuzustimmen, auch wenn diese im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen war. Das Bundesgericht scheint in diesem Urteil davon auszugehen, dass jede Auslandsversetzung der Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf.
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