Die Folgen einer ungerechtfertigten Kündigung seitens der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
Fehlt es der fristlosen Kündigung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers am wichtigen Grund im Sinne von Art. 337 und 337a OR, so beurteilen sich die Folgen nach Art. 337d OR.
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