Oktober 14, 2020 11:36 am

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1195 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten angezeigt ist.

Oktober 12, 2020 8:35 am

Per 1. Januar 2021 tritt der neue Art. 47a BVG in Kraft. Dieser bestimmt, dass Versicherte, die ab dem 58. Altersjahr aus der Pensionskasse ausscheiden, auf eigenen Wunsch in der Pensionskasse weiterversichert bleiben können. Die versicherte Arbeitnehmerin bzw. der versicherte Arbeitnehmer muss im Falle der Weiterversicherung bis zur Pensionierung die gesamten Prämien (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) selber bezahlen.

Oktober 5, 2020 2:20 pm

Im Urteil 4A_319/2020 vom 5. August 2020 hatte sich das Bundesgericht mit einer fristlosen Kündigung gemäss Art. 337 OR wegen dem Versand eines kinderpornografischen Videos durch eine Arbeitnehmerin in einem WhatsApp-Chat, in welchem sich auch mehrere Arbeitskollegen befanden, zu befassen. Das Ganze führte auch zu einem strafrechtlichen Nachspiel für die Arbeitnehmerin. Aufgrund der starken Verbreitung von WhatsApp in der Schweiz müssen sich kantonale Arbeitsgerichte sowie auch das Bundesgericht immer öfters mit solchen Chats auseinandersetzen. Dasselbe gilt natürlich auch für die Strafbehörden. Der Fall zeigt auch anschaulich auf, welche Optionen dem Arbeitgeber offen stehen, wenn es um mögliche Strafdelikte am Arbeitsplatz geht. 

September 30, 2020 12:12 pm

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 eine Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) beschlossen. Das Ziel ist, Unklarheiten in der Anwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen zu bereinigen und diese an die bisher entwickelte Praxis anzupassen. Mit der Verordnungsänderung wurden einzelne Bestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeiten angepasst. Inhaltlich geht es dabei hauptsächlich um die Klärung von Fragen, welche sich regelmässig bei der Anwendung der Verordnung stellen und um die Anpassung der Normtexte an die Praxis. Beispielsweise wird festgehalten, wie die Anrechnung der Arbeitszeit bei der Hin- und Rückreise im Rahmen von Dienstreisen ins Ausland erfolgt und dass die Arbeitswoche zur Bestimmung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 Uhr läuft. Die Änderung klärt zudem formelle Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen Eignungsuntersuchung bei dauernder Nachtarbeit. Beispielsweise kann diese Untersuchung neu mit der verkehrsmedizinischen Untersuchung gemäss Verkehrszulassungsverordnung zusammengelegt werden. Es wird zudem klargestellt, dass das Ergebnis der medizinischen Untersuchung nicht dem SECO zugestellt werden muss. Die Betriebe haben die diesbezüglichen Unterlagen den Vollzugs- und Aufsichtsorganen für den Fall einer Betriebskontrolle zur Verfügung zu halten.

September 26, 2020 3:50 pm

Im Urteil 4A_585/2019 vom 22. Juli 2020 hatte sich das Bundesgericht mit der fristlosen Kündigung einer Kundendienstmitarbeiterin durch die Arbeitgeberin wegen der Lösung von E-Mails von Vertragspartnern zu befassen. Im vorliegenden Fall hielt es, nach einer ausführlichen Einzelfallbetrachtung des Falls, die fristlose Kündigung für ungerechtfertigt.

September 16, 2020 11:47 am

Das Bundesgericht heisst im Urteil vom 26. August 2020 (8C_72/2020) eine Beschwerde der Suva teilweise gut. Die Aufforderung der Suva, sich bei einem möglicherweise leistungspflichtigen anderen Sozialversicherer anzumelden, kann mehrmals erfolgen und auch nach der erstmaligen Leistungszusprechung. Die Anmeldepflicht beinhaltet auch die Pflicht, im Verfahren für die Feststellung des Leistungsanspruches mitzuwirken.

September 15, 2020 2:05 pm

Eine spannende arbeitsrechtliche Frage zum Thema Homeoffice wird neben der Beteilgung des Arbeitgebers an Homeoffice-Kosten das Thema der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Homeoffice Kosten sein. Das Steueramt des Kantons Zürich hat hierzu folgendes mitgeteilt: Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug einen Abzug für Home Office-Kosten aus. Mithin möchte das Steueramt Zürich beim vor-pandemischen steuerlichen «status quo» bleiben.

Mindestlohn im Kanton Genf?

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September 15, 2020 5:47 am

Die Genferinnen und Genfer stimmen am 27. September 2020 über eine Initiative ab, welche einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde verlangt.